AGB

AGB für allgemeinen Support und Schulungen

§ 1 Geltungsbereich

 

  1. Lieferungen und Leistungen der Fallert IT-Solutions, Am Wegweiser 28, 55232 Alzey, (nachfolgend „Fallert IT“) im Bereich des allgemeinen Supports und der Schulungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

 

  1. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können sowohl Unternehmer als auch Verbraucher sein. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit dem Verkäufer in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

§ 2 Leistungsgegenstand

 

  1. Fallert IT erbringt Dienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“ genannt), im Bereich des allgemeinen Supports und der Schulungen.
  2. Fallert IT erbringt seine Leistungen ausschließlich auf dienstvertraglicher Basis nach Aufwand.
  3. Fallert IT übernimmt keine Gewähr für die Beschaffenheit von Software, die von einem Dritten stammt. Insbesondere schuldet Fallert IT nicht die Betriebsbereitschaft von Software. Fallert IT übernimmt auch keine Gewähr für den Erfolg einer eventuellen Fehlersuche oder -beseitigung.
  4. Grundsätzlich ist Fallert IT in der Wahl der verwendeten Arbeitsmittel und Technologien frei.
  5. Fallert IT kann sich zur Erbringung der geschuldeten Leistungen der Hilfe von freien Mitarbeitern und Subunternehmern bedienen, soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.
  6. Datensicherungen sind nicht Leistungsgegenstand, sofern diese nicht separat vereinbart wurden.
  7. Zusätzliche Leistungen wie z.B. Installationen, Schulungen etc. können auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung erbracht werden.

 

§ 3 Leistungserbringung, Leistungsänderungen

 

  1. Fallert IT wird die Leistungen grundsätzlich per Fernwartung bzw. Online-Schulung erbringen. Einsätze am Standort des Kunden finden nur statt, soweit dies ausdrücklich vereinbart wird.
  2. Für die gemeinsame Abstimmung stellt Fallert IT eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse zur Verfügung. Anrufe und E-Mails des Kunden werden zu den Geschäftszeiten der Fallert IT von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage Rheinland-Pfalz) entgegengenommen bzw. bearbeitet.
  3. Für Online-Schulungen hat der Kunde ein Videokonferenz-System bereitzustellen, mit dem die gewünschte Anzahl der Mitarbeiter zeitgleich geschult werden kann.

 

§ 4 Bedingungen für Präsenzkurse

 

(1) Der Inhalt der jeweiligen Schulung ergibt sich aus dem Angebot.

(2) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass der Kurs durch einen bestimmten Mitarbeiter der Fallert IT durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn der Kurs mit dem Namen eines bestimmten Mitarbeiters angekündigt wurde.

(3) Fallert IT ist berechtigt, Ort und Zeitpunkt der Schulung zu ändern, wenn dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. In diesem Fall besteht ein besonderes Rücktrittsrecht des Kunden.

(4) Eine Aufzeichnung der Schulung durch den Kunden ohne Einwilligung der Fallert IT ist nicht gestattet.

(5) Dem Kunden ist die Nutzung der Kursunterlagen ausschließlich zu internen betrieblichen bzw. persönlichen Zwecken erlaubt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Kursunterlagen ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Ebenso ist es untersagt, Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern.

 

§ 5 Vergütung

 

  1. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlich geleistetem Aufwand zu den im Angebot vereinbarten Stundensätzen und werden je angefangene Stunde auf Halbstunden-Basis abgerechnet. Für Schulungen können Festpreise vereinbart werden.
  2. Sofern die Leistung vor Ort erbracht werden muss, beginnt die Arbeitszeit bereits bei Antritt des Fahrtweges und endet mit Ankunft am Unternehmenssitz.
  3. Die Abrechnung nebst Aufschlüsselung der erbrachten Aufwände bzw. Leistungen erfolgt jeweils nach Abschluss eines Auftrags.
  4. Fallert IT ist im Falle eines Verzugs berechtigt, hinsichtlich der für den Kunden aus dem gleichen Vertragsverhältnis zu erbringenden Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

 

§ 6 Pflichten des Kunden

 

  1. Der Kunde unterstützt Fallert IT bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Zu den Mitwirkungspflichten gehört insbesondere das zur Verfügung stellen der zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Dateien bzw. Unterlagen. Der Kunde hat darüber hinaus eine Fernwartungssoftware und ggf. ein Videokonferenzsystem bereitzustellen. Diese Mitwirkungen sind Hauptleistungspflichten des Kunden.
  2. Sofern nötig, gewährleistet der Kunde Fallert IT und deren Mitarbeitern den Zugang zum Einsatzort und hält seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit Fallert IT an, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.
  3. Die vorstehend ausdrücklich genannten Mitwirkungshandlungen hat der Kunde nach Anforderung durch Fallert IT zeitnah zu erbringen.
  4. Dem Kunden ist bekannt, dass durch eine Verletzung oder Verzögerung der Mitwirkungsverpflichtungen die Leistungen der Fallert IT im Zweifel nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden können. Dies kann insbesondere zu Verzögerungen im vereinbarten Zeitplan oder zu Mehraufwänden führen.
  5. Sämtliche Mitwirkungshandlungen, zu denen der Kunde verpflichtet ist, nimmt er auf eigene Kosten vor.
  6. Fallert IT ist zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrages berechtigt, falls der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er vereinbarte Zahlungen nicht oder nicht fristgerecht leistet, Informationen, Materialien, Mitwirkungshandlungen nicht bereitstellt oder erbringt, über einen längeren Zeitraum nicht erreichbar ist oder das Fortschreiten des Auftrages in irgendeiner anderen Art und Weise behindert.

 

§ 7 Nutzungsrechte

 

  1. Der Kunde gewährleistet die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Rechte an der Software innezuhaben. Er erteilt Fallert IT die für den Zweck der Leistungserbringung notwendigen Rechte. Diese umfassen insbesondere auch den Zugriff auf Daten, Datenbanken, und sonstige Inhalte des Kunden, soweit notwendig.

 

§ 8 Termine

 

  1. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von Fallert IT ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet und zugesagt werden.
  2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Fallert IT nicht zu vertreten und berechtigen Fallert IT, den Termin für das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Fallert IT wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich schriftlich anzeigen.

 

 § 9 Haftung

 

  1. Fallert IT haftet für die dem Kunden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandenen Schäden, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, unbegrenzt.
  2. Fallert IT haftet darüber hinaus für die dem Kunden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandenen Schäden, soweit diese durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind. In diesem Fall ist die Haftung der Fallert IT auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  3. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung von Schäden zu treffen. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Fallert IT insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  5. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Fallert IT.

 

§ 10 Sonstiges

 

  1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
  3. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

 

  1. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Alzey.

 

Stand: 01.05.2021